Anwaltliche Vertretung im Fluggastrecht

Flug verspätet?Bis zu 600 € für Sie.

Persönlich geprüft und vertreten von Rechtsanwalt Oliver Fisher – nach der EU-Fluggastrechteverordnung.

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Persönlich und vertraulich

Schnell-Check

Wie viel steht Ihnen zu?

Ihr möglicher Anspruch

bis zu 600 €

pro Person · Strecke eingeben

Reisende
1

Unverbindliche Schätzung nach Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004

  • 600 €maximal pro Person
  • 3 Std.Verspätung genügen
  • 3 Jahrerückwirkend möglich
  • 0 €für die Ersteinschätzung

Beispiele

Was Ihnen zustehen kann

Typische Fälle – und die Entschädigung pro Person.

  • 06:45Frankfurt → RomVerspätet +3:20250 €
  • 07:30München → LissabonAnnulliert400 €
  • 08:15Hamburg → New YorkVerspätet +4:40600 €
  • 09:05Köln → PalmaÜberbucht250 €
  • 10:20Berlin → TeneriffaVerspätet +5:10400 €

Fiktive Beispiele. Maßgeblich sind Entfernung, Verspätung am Endziel und die Umstände des Einzelfalls.

Ihre Entschädigung

Die Strecke entscheidet – nicht der Ticketpreis

250 €
bis 1.500 km
RomBarcelonaLondon
400 €
1.500–3.500 km*
LissabonAthenTeneriffa
600 €
über 3.500 km
New YorkDubaiBangkok

Beispiele ab Frankfurt · * Flüge innerhalb der EU über 1.500 km: stets 400 € · Beträge pro Person

Ihre Rechte

Wann Sie Anspruch haben

Verspätung

ab 3 Stunden am Endziel

bis 600 €

Annullierung

weniger als 14 Tage vorher mitgeteilt

bis 600 €

Überbuchung

Nichtbeförderung gegen Ihren Willen

bis 600 €

Anschluss verpasst

bei einheitlicher Buchung zählt die Verspätung am Endziel

bis 600 €

Gilt für Flüge ab der EU – und für Flüge in die EU mit einer EU-Airline. Ebenso für Island, Norwegen und die Schweiz.

Ablauf

So einfach geht’s

  1. 1

    Formular ausfüllen

    In wenigen Minuten online.

  2. 2

    Anwaltliche Prüfung

    Ich prüfe Ihren Fall persönlich.

  3. 3

    Durchsetzung

    Gegenüber der Airline – notfalls vor Gericht.

  4. 4

    Auszahlung

    Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihre Entschädigung.

Jetzt starten

Anspruch prüfen lassen

Kostenlos, unverbindlich und vertraulich.

  1. 1Flug
  2. 2Vorfall
  3. 3Kontakt
  4. 4Absenden

Schritt 1 von 4

Angaben zu Ihrem Flug

Zu finden auf Bordkarte oder Buchungsbestätigung.

Wird anhand der Flugnummer vorgeschlagen.

Hatten Sie einen Umstieg?
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

Kosten

0 €für die Ersteinschätzung

  • Kostenlose PrüfungEin Mandat entsteht erst, wenn Sie es möchten.
  • Airline in Verzug?Dann trägt sie in der Regel auch die Anwaltskosten.
  • Rechtsschutzversichert?Die Kosten werden häufig übernommen.

Direkt anwaltlich vertreten

  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Keine Abtretung – Ihr Anspruch bleibt bei Ihnen
  • Anwaltliche Schweigepflicht
  • Vertretung bis vor Gericht

Vergütung nach RVG – vor jeder Beauftragung transparent besprochen.

Oliver FisherRechtsanwalt

Ihr Anwalt

Persönlich. Gründlich. Konsequent.

Airlines lehnen berechtigte Forderungen oft zunächst ab. Ich betreue jeden Fall persönlich – von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss.

„Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Mein Anspruch ist, dass Sie beides erreichen.“
  • Sorgfalt
  • Transparenz
  • Beharrlichkeit
Oliver Fisher Rechtsanwalt

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Was gilt als „außergewöhnlicher Umstand“?

Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Airline – etwa Unwetter oder ein Fluglotsenstreik. Technische Defekte, Personalmangel oder ein Streik des eigenen Personals zählen in der Regel nicht dazu. Die Beweislast trägt die Airline.

Wie lange kann ich meinen Anspruch geltend machen?

In Deutschland drei Jahre, gerechnet ab Ende des Flugjahres. Ansprüche aus 2024 verjähren also erst mit Ablauf des 31. Dezember 2027.

Die Airline bietet mir einen Gutschein an. Annehmen?

Nein. Die Ausgleichszahlung steht Ihnen in Geld zu – ein Gutschein nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung. Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen, bevor Sie zustimmen.

Und bei weniger als drei Stunden Verspätung?

Dann besteht in der Regel kein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Je nach Strecke muss die Airline Sie aber schon ab zwei Stunden verpflegen; ab fünf Stunden können Sie stattdessen den Ticketpreis zurückverlangen.

Gilt das auch bei Pauschalreisen?

Ja. Der Anspruch richtet sich gegen die ausführende Fluggesellschaft – auch wenn der Flug Teil einer Pauschalreise war.

Welche Unterlagen brauche ich?

Buchungsbestätigung und Bordkarte genügen meist. Fehlt etwas, reichen Sie einfach ein, was Sie haben.

Ihr Recht – in guten Händen.

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