Verspätung
ab 3 Stunden am Endziel
bis 600 €Anwaltliche Vertretung im Fluggastrecht
Persönlich geprüft und vertreten von Rechtsanwalt Oliver Fisher – nach der EU-Fluggastrechteverordnung.
Schnell-Check
Ihr möglicher Anspruch
bis zu 600 €
Unverbindliche Schätzung nach Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004
Beispiele
Typische Fälle – und die Entschädigung pro Person.
Fiktive Beispiele. Maßgeblich sind Entfernung, Verspätung am Endziel und die Umstände des Einzelfalls.
Ihre Entschädigung
Ihre Rechte
ab 3 Stunden am Endziel
bis 600 €weniger als 14 Tage vorher mitgeteilt
bis 600 €Nichtbeförderung gegen Ihren Willen
bis 600 €bei einheitlicher Buchung zählt die Verspätung am Endziel
bis 600 €Gilt für Flüge ab der EU – und für Flüge in die EU mit einer EU-Airline. Ebenso für Island, Norwegen und die Schweiz.
Ablauf
In wenigen Minuten online.
Ich prüfe Ihren Fall persönlich.
Gegenüber der Airline – notfalls vor Gericht.
Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihre Entschädigung.
Jetzt starten
Kostenlos, unverbindlich und vertraulich.
Ihre Angaben sind eingegangen. Sie erhalten Ihre Ersteinschätzung per E-Mail.
Kosten
Vergütung nach RVG – vor jeder Beauftragung transparent besprochen.
Ihr Anwalt
Airlines lehnen berechtigte Forderungen oft zunächst ab. Ich betreue jeden Fall persönlich – von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss.
„Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Mein Anspruch ist, dass Sie beides erreichen.“
Häufige Fragen
Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Airline – etwa Unwetter oder ein Fluglotsenstreik. Technische Defekte, Personalmangel oder ein Streik des eigenen Personals zählen in der Regel nicht dazu. Die Beweislast trägt die Airline.
In Deutschland drei Jahre, gerechnet ab Ende des Flugjahres. Ansprüche aus 2024 verjähren also erst mit Ablauf des 31. Dezember 2027.
Nein. Die Ausgleichszahlung steht Ihnen in Geld zu – ein Gutschein nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung. Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen, bevor Sie zustimmen.
Dann besteht in der Regel kein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Je nach Strecke muss die Airline Sie aber schon ab zwei Stunden verpflegen; ab fünf Stunden können Sie stattdessen den Ticketpreis zurückverlangen.
Ja. Der Anspruch richtet sich gegen die ausführende Fluggesellschaft – auch wenn der Flug Teil einer Pauschalreise war.
Buchungsbestätigung und Bordkarte genügen meist. Fehlt etwas, reichen Sie einfach ein, was Sie haben.
Rechtsgrundlagen: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 · EuGH, Urt. v. 19.11.2009 – C-402/07, C-432/07 (Sturgeon) · EuGH, Urt. v. 26.02.2013 – C-11/11 (Folkerts) · §§ 195, 199 BGB